Auf dieser Seite wird das Prozedere zur Verteilung der verfügbaren Gelder für die Mittelvergabe erklärt:
Als erstes liegen die Projekte wohldefiniert vorher vor. Es können dann von Mitgliedern bis zu 3 Stimmen verteilt werden bis zu einem definierten Zeitpunkt (Plenum). Jedes Mitglied kann jedem Projekt nur eine Stimme geben und es existiert weiterhin das besondere „Projekt Sparen“. Es gibt keine negativen Stimmen und kein Veto solange alles Satzungskonform ist. (Wenn 90% wissen wollen, ob 500 Euro Scheine grün oder gelb brennen … so be it)
Auf dem Plenum wird das Geld, das sich bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt hat und nicht verplant ist dann automatisch verteilt. Das Projekt mit den höchsten Stimmen wird finanziert, und anschliessend alle folgenden Projekte, bis das Geld ausgegeben ist. Ist dabei ein Projekt teurer, als das vorhandene Geld, wird das Geld halbiert und die Hälfte als Rücklage für dieses Projekt zweckgebunden gespart. So können auch große Projekte finanziert werden, ohne andere zu sehr blockieren. Trifft man auf das „Projekt Sparen“ so wird das gesamte Restgeld in den nächsten Zeitraum übertragen. Dieses stellt also gewisserweise die Mindestanzahl der benötigten Stimmen dar. Die Kleinste Stückelung sind 10 Euro.
Regelung seit Januar 2016: Wenn zwei Projekte die gleiche Anzahl an Stimmen hat und eines der Projekte das ihm zugewiesene Geld nicht komplett nutzen kann, erhält es statt der Hälfte des Geldes dreiviertel des Geldes. Dies soll verhindern, dass ein Folgeprojekt trotz weniger Stimmen, mehr Geld erhalten kann.
Das Verfahren begünstigt kleine Projekte, verhindert durch die maximale Anzahl von 3 Stimmen eine Dominanz einer Gruppe (ausser sie blockieren via Sparen). Damit erreicht man auch eine gewisse Verteilung in den Bereichen, denn jeder muss Prioritäten setzen und alle finden vermutlich den Todestern, den Lasercutter und das Gebäude nebenan nett, werden sich dann aber überlegen wem sie die Stimme geben. Es verhindert weiterhin dass grosse Projekte blockieren (es wird maximal die Hälfte des Geldes Zweckgebunden) und auch das grosse Projekte gar nicht realisiert werden (zweckgebundene Rücklagen).
Regelung seit Dezember 2018: Bekommt ein Antrag in sechs aufeinanderfolgenden Mittelvergaben keine Mittel, da er nicht mehr Stimmen bekommen hat als das Projekt Sparen, wird er automatisch geschlossen und der Antragsteller informiert. Es steht ihm frei den Antrag zu modifizieren und wieder einzustellen.