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FAQ zur Mitgliedschaft

Übersicht

Zum Vereinsbeitritt, zur Mitgliedschaft sowie zur Kündigung erreichen uns häufig wiederkehrende Fragen, die wir hier sammeln und beantworten möchten.

Die Vereinsregeln sind in Satzung, Beitragsordnung und Hausordnung festgeschrieben.

FAQ

Wann nach Beitritt beginnt die Beitragspflicht?

Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Annahme des Aufnahmeantrags bereits für den laufenden Monat fällig (Beitragsordnung §2.1).

Kann ich jederzeit kündigen?

Eine formlose Austrittserklärung kann jederzeit beim Vorstand eingereicht werden (E-Mail genügt). Die Beitragspflicht endet jedoch erst zum Ende des Quartals (Satzung §3.3).

Daher bestätigen wir das Ende der Mitgliedschaft jeweils zum Quartalsende, sofern nicht explizit ein sofortiger Austritt gewünscht wird.