mittelantraege:geldverteilung
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Als erstes liegen die Projekte wohldefiniert vorher vor. | Als erstes liegen die Projekte wohldefiniert vorher vor. | ||
- | Es können dann von Mitgliedern bis zu 3 Stimmen verteilt werden bis zu einem definierten Zeitpunkt (zweites | + | Es können dann von Mitgliedern bis zu 3 Stimmen verteilt werden bis zu einem definierten Zeitpunkt (Plenum). |
Jedes Mitglied kann jedem Projekt nur eine Stimme geben und es existiert weiterhin das besondere " | Jedes Mitglied kann jedem Projekt nur eine Stimme geben und es existiert weiterhin das besondere " | ||
Es gibt keine negativen Stimmen und kein Veto solange alles Satzungskonform ist. | Es gibt keine negativen Stimmen und kein Veto solange alles Satzungskonform ist. | ||
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Es verhindert weiterhin dass grosse Projekte blockieren (es wird maximal die Hälfte des Geldes Zweckgebunden) und auch das grosse Projekte gar nicht realisiert werden (zweckgebundene Rücklagen). | Es verhindert weiterhin dass grosse Projekte blockieren (es wird maximal die Hälfte des Geldes Zweckgebunden) und auch das grosse Projekte gar nicht realisiert werden (zweckgebundene Rücklagen). | ||
- | Regelung | + | __Regelung |
mittelantraege/geldverteilung.1545342514.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-11-17 22:34 (Externe Bearbeitung)