Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


sonstiges:hausordnung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Hausordnung

Allgemeines

Dieses Dokument beschreibt die Hausordnung des Hackerspace Bremen e.V. und gilt in dessen Räumlichkeiten. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten wird diese akzeptiert. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

Spätestens beim Verlassen der Räumlichkeiten müssen benutzte Arbeitsplätze, Gerätschaften, Werkzeuge und Materialien wieder aufgeräumt und gesäubert werden. Das Ergebnis muss dem Stand des Auffindens oder besser entsprechen. Wenn ein Sollzustand bildlich vorgegeben ist, muss mindestens dieser wieder hergestellt werden.

Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumen.

Änderungen an der Infrastruktur (z.B. Netzwerk, Arbeitsplätze, Stromversorgung) und dauerhafte Inbetriebnahmen von Gerätschaften sind mit dem Vorstand abzustimmen.

In den Räumlichkeiten sind Bild-, Video- und Tonaufnahmen nur mit Zustimmung der aufgenommenen Personen erlaubt.

Es ist untersagt, Rechner und Systeme zu kompromittieren, sofern dafür keine Genehmigung vorliegt. Ebenso ist es untersagt, Schlösser unbefugt zu öffnen.

In den Räumlichkeiten ist auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Unbenutzte Geräte und Lichtquellen sind auszuschalten.

Das Parken vor den Vereinsräumen ist verboten. Ein unverzügliches Ein- oder Ausladen ist gestattet.

Zugang und Öffnung

Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist durch die vereinsinterne Schlüsselpolicy geregelt. Die Öffnung und Schließung der Räumlichkeit ist durch ein Schlüsselprotokoll geregelt.
Die Räumlichkeiten sind für Besucher geöffnet, wenn dieses auf der Webseite angezeigt wird. Mitglieder sind angehalten die Räumlichkeiten als geöffnet zu melden. Sind mehrere Mitglieder für längere Zeit anwesend und findet keine interne Veranstaltung statt, müssen die Räumlichkeiten als geöffnet gemeldet werden.
Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass das letzte anwesende Mitglied die Räumlichkeiten als geschlossen meldet. Das Schließen muss mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt werden. Anwesende ohne Schlüssel müssen vor der Ausführung langwieriger Aktivitäten nachfragen, wie lange die Räumlichkeiten voraussichtlich geöffnet bleiben.

Nutzung der Räumlichkeiten

Nicht-Mitglieder dürfen sich nur in unmittelbarer Nähe eines Mitgliedes in den Räumlichkeiten aufhalten.
Vom Verein angekündigte Veranstaltungen haben Vorrang zu Aktivitäten von einzelnen Mitgliedern.
Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.

Sauberkeit

Nach Benutzung von Räumlichkeiten, Geräten und Werkzeugen ist darauf zuachten, diese in einem sauberen und nutzbaren Zustand zu hinterlassen. Es ist auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen, auch in Bezug auf Arbeitsplatzsauberkeit, Sicherheit, Staub- und Geruchsbildung.

Speisen und Getränke

Der Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränke ist erlaubt. Vom Verein angebotene Speisen und Getränke sind entsprechend der aushängenden Preisliste umgehend zu bezahlen. Jedes Mitglied ist aufgefordert, den Vorrat im Kühlschrank aufzufüllen oder sich für einen Neueinkauf an den Vorstand zu wenden.

Müllentsorgung

Jeder Nutzer der Räumlichkeiten ist verpflichtet, den angefallenen Müll in den bereitgestellten Müllgefäßen (Restmüll, gelber Sack, Altpapier) zu entsorgen. Am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen volle Müllgefäße in die entsprechenden Tonnen im Hinterhof entleert werden.
Es ist darauf zu achten, verderbliche Lebensmittel sofort in die Tonnen zu entsorgen.
Raucher müssen die aufgestellten Aschenbecher benutzen und regelmäßig leeren.

Nutzung der Küchen

Die Küchen sind in jedem Fall gereinigt zu hinterlassen. Der Geschirrspüler und Kühlschrank in den Räumlichkeiten Bornstr. 16/17 darf nicht benutzt werden.

Reinigung der Räumlichkeiten

Die Reinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Details sind dem Putzplan zu entnehmen. Jeder Nutzer der Räumlichkeiten hat alle benutzten Räume (auch Flur und Küchen) sauber zu hinterlassen.

Lautstärke

Neben gesetzlichen Regelungen gelten gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Aus Höflichkeit gegenüber anderen Anwesenden sollte man einzelne Gespräche nicht quer durch Räume in gehobener Lautstärke führen. Bei laufenden Vorträgen sollte man ebenfalls keine Störungen verursachen.
Vor der Inbetriebnahme lauter Maschinen oder Gerätschaften sind Türen zu schließen und man sollte sich mit weiteren Anwesenden absprechen.

Brandschutz

Jeder Anwesende muss alles Nötige tun, um Brände zu vermeiden. Angebrachte Rauchmelder dürfen nicht manipuliert werden. Tonzeichen aufgrund von leeren Batterien sind dem Vorstand zu melden.
Jedes Mitglied muss sich mit den Orten und Betriebsanleitungen der Feuerlöscher vertraut machen.

Betrieb von gefährdenden Anlagen und Aufbauten, Chemikalien

Gefährdende Anlagen und Aufbauten sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Desweiteren ist darauf zu achten, dass keine gefährdenden Stoffe und Gerüche durch unsachgemäße Verwendung von Materialien und Werkzeuge freigesetzt werden.
Chemikalien sind ordnungsgemäß zu lagern und zu entsorgen. Als gefährlich gekennzeichnete Chemikalien werden in einem geschlossenen Schrank gelagert.

Gefährdende Anlagen, Aufbauten und Chemikalien sind nur nach einer Einweisung zu benutzen. Einweisungen werden durch ein vom Vorstand berechtigtes Mitglied durchgeführt.
Am Stromnetz dürfen nur galvanisch getrennte oder den VDE-Vorschriften entsprechende Netzteile und Geräte betrieben werden. Arbeiten am offenen Stromnetz sind grundsätzlich nicht erlaubt!

Notaus

Die Notaus-Schalter in den Räumlichkeiten sollen nur im Notfall oder bei Gefahr im Verzug gedrückt werden.

Hausrecht

Das Hausrecht der Räumlichkeiten des Hackerspace Bremen e.V. wird durch dessen Mitglieder wahrgenommen. Alle Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.
Im Falle eines Verweises muss der Vorstand informiert werden.
Ein Hausverbot kann nur durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

Haftung

Jeder ist für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Inventar

Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend dem Vorstand und gegebenenfalls dem Ansprechpartner zu melden.
Dauerleihgaben sind Teil des Inventars.
Hinweisen und Kennzeichnungen auf Gerätschaften und Arbeitsplätzen ist Folge zu leisten. Der Benutzer ist für die sachgemäße Benutzung verantwortlich.

Mitbringsel

Die Räumlichkeiten sind kein Altgerätelager. Sachspenden sind willkommen, müssen aber vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden.

Eigentum

Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit dem Vorstand geklärt sein. Eigene Hardware muss mindestens mit dem Vor- und Nachnamen gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit dem Inventar des Vereins zu vermeiden.
Fremdes Eigentum muss in jedem Fall respektiert werden. Fremde Geräte dürfen ohne Einverständnis des Eigentümers nicht benutzt werden. Für die Sicherheit dieser Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Alles was nicht Teil des Inventars ist, wird im Fundbereich hinterlegt. Wenn der Eigentümer bekannt ist, muss dieser unmittelbar informiert werden.

Verbrauchsmaterialien

Zur Nutzung freigegebene Verbrauchsmaterialien sind entsprechend gekennzeichnet. Bei einem zur Neige gehenden Bestand ist der zuständige Ansprechpartner zu informieren (siehe Aushänge/Wiki).

Tiere und Pflanzen

Es dürfen keine Tiere in den Räumlichkeiten gehalten werden. Pflanzen sind nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt, solange alle Personen in dem entsprechenden Raum damit einverstanden sind.

Änderung der Hausordnung

Eine Änderung dieser Hausordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit oder ein beschlussfähiges Plenum mit 2/3 Mehrheit erfolgen. Die Änderung durch ein Plenum muss mindestens sieben Tage vorher auf der öffentlichen Mailingliste angekündigt werden. Im Falle einer Änderung durch das Plenum hat der Vorstand ein Vetorecht.
Der Vorstand hat das Recht, Ausnahmen und Änderungen zur Hausordnung zu beschließen, und muss beim nächstmöglichen Plenum darüber berichten.

<noprint>

Credits

Bei der Erstellung dieser Hausordnung war die Hausordnung der hacksaar sehr hilfreich. </noprint>

sonstiges/hausordnung.1443979426.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-11-17 22:34 (Externe Bearbeitung)